Teilnahmebedingungen
zum Marmeladenmarkt am 10. Oktober 2026
Allgemeines
Beim Marmeladenmarkt in Johanniskreuz soll die Vielfalt an Früchten, Gemüsen und Geschmacksrichtungen im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen gezeigt werden. Die
Organisatoren legen deshalb Wert darauf, dass ausschließlich regionaltypische und selbsthergestellte Erzeugnisse auf qualitativ hohem Niveau angeboten werden. Eine Mischung
zwischen heimischen und bspw. exotischen Früchten oder Spirituosen in Marmeladen oder sonstigen Erzeugnissen ist zugelassen.
Die besondere Atmosphäre und der Charakter eines herbstlichen Marktes muss durch eine ent-sprechende Dekoration in eigener Verantwortung der Anbietenden Rechnung getragen werden.
Veranstalter
Landesforsten Rheinland-Pfalz / Haus der Nachhaltigkeit
Benutzung der Standplätze
Die Standplätze werden vom Organisator vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz kann nicht geltend gemacht werden.
Der/Die Teilnehmende darf seine/ihre Waren nur von dem ihm/ihr zugewiesenen Stand aus anbieten.
Am Stand selbst dürfen Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der
Organisation geparkt werden. Ein Parkplatz für die Teilnehmenden ist in der Nähe vorhanden.
Nach dem offiziellen Ende des Marktes ist der Standplatz besenrein zu säubern.
Verkaufsstände
Der Verkaufsstand muss herbstlich geschmückt sein, auch hier ist auf die Ökologie zu achten – auf aufwändige Plastikschleifen, Kunststofffiguren etc. ist zu verzichten, nur Naturmaterialien sind zu verwenden. Plastikpavillons werden nicht zugelassen. Die Ausstellenden müssen sich selbst um einen entsprechenden Verkaufsstand kümmern. Auf Anfrage stehen Holzhütten des Veranstalters zur Verfügung.
Anbieten von Waren
Nur die auf dem Anmeldebogen aufgeführten Waren sind beim Verkauf zugelassen. Es werden verschiedene Brotaufstriche, Essige, Öle, Senf, Säfte, Eingelegtes sowie Nüsse und Vergleichbares zugelassen. Jeder Teilnehmende ist für seinen Stand und für seine Produkte bzw. Angebote voll verantwortlich.
Kennzeichnung des Verkaufstandes, Werbung
Der Stand ist mit einem Schild zu versehen, das den Namen und die vollständige Postanschrift des Anbietenden trägt.
Die Auslage von Werbematerialien für den eigenen Betrieb, das jeweilige Angebot und evtl. für den Dachverband, dem der Betrieb zugehört, ist gestattet.
Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, hat der/die Standbetreibende einen Auszug des Jugendschutzgesetzes für die Besuchenden gut sichtbar am Stand anzubringen.
Wir eine Konzession benötigt (bpsw. Beim Ausschenken von Alkohol) ist diese selbstständig vor der Veranstaltung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl zu beantragen.
(https://rp-desk-top.egovernor.de/de/#/formulare/stellen(detail:formulare/2198113/ausfuellhilfe)?gebiet=073355011&formular=1490920)
Standgebühr
Wir erheben eine Standgebühr von 25 € zzgl. MwSt. pro Stand. Die Teilnehmenden erhalten noch vor der Veranstaltung eine entsprechende Rechnung.
Abfallvermeidung
Es gilt generell der Grundsatz, dass Abfall zu vermeiden ist! Kunststoff oder Aluminium sind ausdrücklich untersagt!
Einhaltung der Rechtsvorschriften
Der Betrieb erklärt mit der Unterzeichnung seiner verbindlichen Anmeldung für den Verkauf, dass er die für diese Art des Gewerbes bzw. des angebotenen Produktes geltenden Rechtsvor-schriften kennt und einhalten wird.
Kennzeichnung der Produkte
Für den Verkauf von Lebensmitteln gelten besondere Bestimmungen der Kennzeichnung. So müssen die einzelnen Produkte mit einem Etikett versehen werden, das folgende Angaben ent-hält:
- Inhaltstoffe / Zutaten
- Menge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Hersteller*in mit Adresse
Entsprechende Merkblätter sind bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern einzusehen. www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/lebensmittelueberwachung-veterinaerwesen-und-landwirtschaft/lebensmittelueberwachung-tierschutz-und-tiergesundheit/lebensmittel-und-fleischhygiene/merkblaetter/
Öffnungszeiten
Der Marmeladenmarkt Johanniskreuz ist für Besucher geöffnet:
10.10.2026 von 11:00 – 17:00 Uhr
Der Aufbau der Stände kann ab 8:00 Uhr erfolgen und muss bis spätestens 10:45 Uhr abge-schlossen sein. Mit dem Abbau darf frühestens ab 17:00 Uhr begonnen werden.
Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter hat das Recht, den Marmeladenmarkt beim Vorliegen schwerwiegender Grün-de oder aufgrund höherer Gewalt, z.B. Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes, Maß-nahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes o.ä. kurzfristig abzusagen oder die Öffnungszei-ten zu verändern.
Regressansprüche gegen den Veranstalter können daraus nicht abgeleitet werden. Eine Erstat-tung der bis dahin erfolgten Ausgaben wird ausgeschlossen.
Datenschutz
Landesforsten verarbeitet im Zusammenhang mit „Veranstaltungen von Landesforsten - Umweltbildung, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit etc.“ personenbezogene Daten. Weitere Informati-onen gem. Artikel 13 und 14 der DS-GVO dazu finden Sie im Internetauftritt von Landesforsten in der Datenschutzerklärung https://datenschutzerklaerung.wald-rlp.de unter dem Zweck „Veranstaltungen von Landesforsten - Umweltbildung, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit etc.“. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Vertragsschluss und Verpflichtungserklärung
Mit dem Absenden des online-Formulares verpflichtet sich der/die Bewerber/in die Teilnahmebedingungen, in der für das Veranstaltungsjahr jeweils geltenden Fassung, anzuerkennen.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der/die Bewerber/in eine schriftliche Zusage vom Haus der Nachhaltigkeit erhält. Die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrags.