Mit dem als historisch anzusehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzpaket der Bundesregierung erhält der Klimaschutz erstmals Verfassungsrang (Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021). In Rekordzeit, nur 13 Tag später, legte Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vor, das auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030 berücksichtigt. Inhaltlicher Kern ist: Deutschland soll anstatt wie bisher im Jahr 2050 bereits 2045 klimaneutral werden. Mit einem Sofortprogramm sollen in Kürze bereits erste Weichenstellungen vorgenommen werden. Davon sind viele Politikbereiche betroffen, ganz besonders aber der Energiesektor und die Industrie. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in die bis dahin weiter ausgebauten natürlichen Senken (Wälder, Moore) einbinden, als es ausstößt. Die Rolle der natürlichen Senken ist es, unvermeidbare Restemissionen, insbesondere aus der Landwirtschaft und aus industriellen Prozessen, zu kompensieren. Alle zwei Jahre wird der Expertenrat für Klimafragen einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.
"Dieses Urteil wird ein zentraler Bezugspunkt für die Klimapolitik in Deutschland und für alle 30 Klimaklagen, die weltweit anhängig sind.", ordnet Chritoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch e.V., die Tragweite ein.